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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


   HONORAR VEREINBARUNGEN § I

   1. Generelles: Ein Angebot des Fotografen ist zwei Wochen gültig. Es gilt das vereinbarte Honorar, das im Vertrag vereinbart wurde für den vereinbarten Zeitraum. Wird der Zeitraum überschritten kommen pro angefangene halbe Stunde 75,00 Euro und ggf. Kosten für weitere Nutzungsrechte hinzu. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Ist kein Honorar vereinbart worden bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). https://bvpa.org/mfm/. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für allezukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nichtausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

  2. Zusätzliche Kosten: Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- undLaborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Diese werden dem Kunden vorher schriftlich genannt. Falls sich die Anforderungen des Kunden im Verlauf des Auftrages ändern, ändern sich auch die damit erforderlichen Auslagen, diese werden dem Kunden per Mail mitgeteilt.

   3. Honorarabschläge: Der Auftrag ist bei Ablieferung der Aufnahmen erfüllt. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

   4. Pflichten des Auftraggebers bei nicht Einhaltung des Vertrages: Ein Rücktritt vom vereinbarten Vertrag seitens des Auftraggebers verursacht ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Honorars. Eine kurzfristige Absage, was ab sieben Tage vor Antritt des Auftrages gültig wäre, werden 70% des ursprünglich vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar fällig. Alle bis dahin angefallen Mehrkosten, die bereits getätigt worden sind werden aber in beiden Fällen vom Kunden übernommen.

 5. Pflichten des Fotografen bei Krankheit: Bei Krankheit des Fotografen ist der Fotograf verpflichtet für angemessenen Ersatz zu sorgen. Dieser wird vom Fotografen ausführlich gebrieft und alle seine Rechte und Pflichten des Vertrages werden auf den eingesetzten Fotografen übertragen. Dieser Fall ist rechtsgültig oder es muss ein neuer Termin zur Umsetzung des Vertrages gefunden werden.



       DATENBEARBEITUNG, LIEFERUNG § II

       1. Art und Weise der Lieferung und Lieferzeitraum: Der Fotograf stellt dem Kunden die Daten imvereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt der Zeitraum sieben Werktage nach Beendigung des Auftrages bzw nachdem der Kunde eine Auswahl aus den ihm gelieferten Daten gewählt hat. Diese lässt ihm der Fotograf in Form eines PDFs digital zukommen. Die fertigen Daten werden, wenn nicht vorher abweichend schriftlich festgelegt, per WeTransfer für den Kunden zum Download zur Verfügung gestellt .

  2. Bildauswahl und Bildbearbeitung und Auswahlverfahren bei allen Aufträgen außer Eventveranstaltungen und Festivitäten jeglicher Art: Der Fotograf bestimmt eine Auswahl von Fotografien, die er dem Kunden per PDF zur Verfügung stellt. Diese haben bereits eine einfache Bildbearbeitung (Farb- und Tonwertkorrektur, so wie das wählen des Bildausschnitts) . Aus diesen kann der Kunde die vereinbarte Anzahl auswählen. Die ausgewählten Fotos werden dann final vom Fotografen retuschiert (Aufhellen, Abdunkeln, Beautyretouche, Bügelfalltenglättung) Grundlegende Änderungen im Bild wie Freisteller oder Composings oder sind im Angebot nicht enthalten. Für diese kann ein externes Angebot eingeholt werden.

   3. Bildauswahl und Bildbearbeitung und Auswahlverfahren bei Eventveranstaltungen und Festivitäten jeglicher Art: Hier bestimmt der Fotograf selbst eine umfangreiche Auswahl. Alle diese Bilder beinhalten eine einfache Bildbearbeitung (Farb- und Tonwertkorrektur, so wie das wählen des Bildausschnitts) Umfangreiche Retuschen, Freisteller oder Composings sind im Angebot nicht enthalten. Für einzelne Bilder kann hierfür ein externes Angebot eingeholt werden.



   BILDRECHTE § III

   1. Nutzungsrecht: Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes. Abweichungen der Regeln sind individuell im Vertrag vermerkt.

  2. Nutzung Dritter oder unvereinbarte Verwertung: Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich vor Dritten zu sichern. Er darf an Dritte zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben werden. Der Kunde ist nicht berechtigt dazu, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Abweichungen der Regeln können getroffen werden. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials. Ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen sind Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuenurheberrechtlich geschützten Werkes nicht gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Sondervereinbarungen zur Nutzung Dritter oder Umgestaltung von bestehenden Fotografien können jeder Zeit auf Anfrage erworben werden.

   3. Eigentum: Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.



    PERSÖNLICHKEITSRECHTE: § IIII

   1. Haftung: Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungs-genehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

   2. Einverständniserklärungen / Modelrelease / Buyouts: Die Fotografin kann eine vom Kunden entworfene Einverständniserklärung für den Kunden beim Model / abgebildeten Personen / Besitzervom abgebildeten Eigentum beim Shooting unterzeichnen lassen. Dies muss aber vom Auftraggeber veranlasst und von dessen Rechtsabteilung geprüft werden. Der Fotograf übernimmt hier keinerlei Haftung.



  SCHADENSERSATZ § IV

   1. Urheberrecht: Diese Website unterliegt dem deutschen Urheber/innen- und Leistungsschutzrecht und somit auch alle hier veröffentlichten Inhalte. Jede vom deutschen Urheber/innen- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigenschriftlichen Einverständniserklärung der des/der jeweiligen Rechteinhaber/s/in. Die Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist ohne schriftliche Erlaubnis des Urhebers nicht gestattet und strafbar. Dies gilt auch für Einspeicherung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen.

   2. Urheberrechtsverletzung: Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabeoder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.


   RECHTSSTAND § V

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Berlin.

Stand: 01/2025